Lina Sposa

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

ALLGEMEINES

Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsabschluss, im folgenden „Vertrag“, zwischen LinaSposa – Dein Kleid & Du, im folgenden „LinaSposa“, und dem/der Vertragspartner*in, im folgenden „Kundin“, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

In diesen AGB wurde der Einfachheit halber die weibliche Form der Ansprache des Kunden gewählt. Selbstverständlich wird hiervon auch die männliche sowie die diverse Form erfasst.

 

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Der Kaufvertrag ist bindend. Der Vertrag kommt mit Unterschrift der Kundin auf dem Vertrag zustande. Mit Abschluss des Vertrages erkennt die Kundin ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis zwischen ihr und LinaSposa als geltend an. 

Die bereits gezahlte Anzahlung kann nicht erstattet werden, da hierdurch die geleisteten Aufwendungen von LinaSposa abgegolten sind.

 

  1. ANPROBE

2.1 Die erste Beratung ist kostenlos. Bei weiteren Terminen fallen Kosten von 25,- € je angefangener halben Stunde an, die bei Zustandekommen des Vertrages jedoch mit dem Kaufpreis verrechnet werden. 

Für nicht rechzeitig (48 Stunden vor Beginn des Anprobetermins) per E-Mail oder telefonisch stornierte Anprobetermine wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Euro fällig.

2.2 Anfertigung von Foto- oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach Zustandekommen des Vertrages wird dies erlaubt.

 

  1. WIDERRUF, RÜCKTRITT UND MÄNGELHAFTUNG:

3.1 Bestellte und/oder bereits angezahlte Ware kann nicht umgetauscht oder zurück genommen werden.

3.2 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann die Kundin nur vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen kündigen, sofern LinaSposa diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Bei einem Mangel hat die Kundin das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

3.3 Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein preisgünstigeres Kleid ist ausgeschlossen.

 

  1. ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Kaufvertrag angegebenen Preise. Die verwendeten Preisangaben schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2 Der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss (Bestellung) fällig. Nach Vereinbarung mit LinaSposa wird der Kundin eine Zahlung in zwei Raten eingeräumt:

  • 1. Rate sofort bei Vertragsabschluss (Bestellung)
  • 2. Rate spätestens bei Abholung der Ware fällig

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich per EC- Karte zu erfolgen. 

Bei reduzierten Brautkleidern und Accessoires ist vorab der volle Kaufpreis fällig.

4.2 Die Kosten für Änderungen werden separat vom Schneideratelier berechnet und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises.

4.3 LinaSposa behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf die Käuferin die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten der Käuferin, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LinaSposa berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern LinaSposa vom Vertrag zurückgetreten ist.

 

  1. LIEFERUNG

5.1 Im Falle von verspäteten Lieferungen, die von der Kundin zu vertreten sind, können keine Ansprüche gegen LinaSposa wegen der Verspätung geltend gemacht werden.

5.2 Ist das von der Kundin ausgesuchte Kleid nicht vorrätig und muss beim Hersteller auf Konfektionsmaß bestellt werden, erfolgt die Bestellung durch LinaSposa erst nach Eingang der vollständigen Anzahlung.

5.3 Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die LinaSposa nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Über einen herstellerbedingten Lieferverzug wird LinaSposa die Kundin umgehend nach Kenntniserlangung informieren. LinaSposa übernimmt hierfür keine über die gesetzliche hinausgehende Gewährleistung oder Haftung.

 

  1. ABNAHME UND ABNAHMEVERZUG:

6.1 Nimmt die Kundin die Ware nicht fristgerecht ab, ist LinaSposa berechtigt ihr eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und die Kundin mit angemessener, verlängerter Nachfrist zu beliefern.

6.2 Unberührt davon bleiben die Rechte von LinaSposa, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.3 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung, kann LinaSposa 35% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Die Kundin ist gehalten, die Teillieferung (Vorablieferung) anzunehmen soweit dies zumutbar ist.

 

  1. ÄNDERUNGEN:

7.1 Änderungen an Kleidern werden ausschließlich durch die Kundin beauftragt. LinaSposa empfiehlt gern ein Schneideratelier.

7.2 Die Kosten für Änderungen werden separat vom Schneideratelier berechnet und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises.

 

  1. REINIGUNG

Der Preis für Reinigungen ist nicht Bestandteil des Kaufpreises.

 

  1. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGEL

9.1 Bei der Abholung der Ware bittet LinaSposa diese direkt auf Mängel zu überprüfen. Sobald die Ware unsere Geschäftsräume verlassen hat, übernimmt LinaSposa keine Haftung mehr für etwaige nach der Übernahme aufgetretenen Mängel, Schäden oder Verschmutzungen. 

9.2 Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden (zum Beispiel Anordnung/Verlauf der Spitze).

9.3 Die Kundin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Maße oder eingetretener figürlicher Veränderungen von ihr zu vertreten sind und zu ihren Lasten gehen (zum Beispiel Schwangerschaft, Ab- und Zunahme des Körpergewichtes).

9.4 Die Brautkleider werden von LinaSposa beim Hersteller auf Konfektionsmaß bestellt. Dies entspricht keiner Maßschneiderung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich nach der Fertigstellung des Brautkleides weitere Änderungen am Kleid ergeben. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die gekauften Artikel nach Vorgaben und unter Verwendung der von der Kundin mitgeteilten Maße gefertigt wurden. Die Sachmängelgewährleistung für Mängel an Musterstücken ist für als solche gekennzeichnete Mängel ausgeschlossen.

9.5 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. LAGERUNG

Gekaufte Kleider werden der Kundin nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt und nicht bei LinaSposa eingelagert.

 

  1. SONSTIGES

Erfüllungsort aller Leistungen ist der Sitz der Firma in 31515 Wunstorf.

Jennifer Feineis
Lange Str. 59
31515 Wunstorf
+49 (0) 172 651 690 3

hello@linasposa.de

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.